Gemeinwohlleistungen

Dienst am Wald ist Dienst für alle.

In vielerlei Hinsicht kommt das Engagement der Waldbesitzer für ihren Wald auch der Allgemeinheit zugute. Wir haben Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Gemeinwohlleistungen zusammen gestellt und erläutert.

Erholungsleistungen

Einheimischen und Touristen stehen alle von den Waldbesitzern gepflegten Waldwirtschaftswege für Erholungszwecke zur Verfügung. Sie bieten Wanderern und Mountainbikern kostenlosen Zugang zum Erholungsraum Wald. Wälder sind nachgewiesener Maßen eine Erholung für Körper und Seele.

Im Bereich der FBG Lahr-Seelbach befindet sich ein Waldwirtschaftswege-Netz von ca. 165 km Länge (das entspricht ungefähr der Entfernung Lahr-Mannheim!).

FGB Plakat Erholung

 

Klimaschutzleistungen

Pro Jahr werden im Holzzuwachs des FBG Waldes schätzungsweise ca. 27 Millionen kg des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) gebunden. Auf diese Weise wird der CO2-Ausstoß von ca. 13.000 Pkw kompensiert! 

FGB Plakat Klima

 

Naturschutzleistungen

Es besteht ein freiwilliger, integrativer Naturschutz im Rahmen der PEFC-Zertifizierung. Im Bereich der FBG Lahr Seelbach befinden sich darüber hinaus insgesamt 72 Waldbiotopflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 100 ha, was 3% der Waldfläche entspricht. Die naturschutzfachlich wertvollen Biotope sind nach § 30a Landeswaldgesetz und § 32 Naturschutzgesetz geschützt.

 

FGB Plakat LGS Natur

 

Zukunftsleistungen

Die FBG-Mitglieder orientieren sich freiwillig an den Standards der PEFC-Zertifizierung für nachhaltige Waldbewirtschaftung.

Ein Beispiel: Bei der Holzernte werden einzelne Baumteile bewusst im Wald zurückgelassen, um einen intakten Nährstoffkreislauf, eine Bodenhumusbildung und eine stabile Bodenstruktur zu sichern – alles wichtige Voraussetzungen für die langfristige Produktionsfunktion der Wälder.

Erläuterung: Im Gegensatz zur Landwirtschaft erfolgt weder eine regelmäßige Kalkung, noch Mineraldüngung, Gründüngung oder Bodenbearbeitung. Wälder müssen sich daher selber aus sich zersetzender Pflanzenmasse (Biomasse) ernähren (Nährstoff-Recycling), den pflanzenbürtigen Kohlenstoff zur Humusbildung verwenden und auf biologischem Weg durch Wurzeln (und wühlen-de Bodentiere) einen gut belüfteten, lockeren Mineralboden erzeugen.

  • Auf die Entnahme und Nutzung unterirdischer Baumteile (Wurzelstöcke, Grob- und Feinwurzeln) wird grundsätzlich verzichtet.
  • In der Regel beschränkt sich die Entnahme und Nutzung auf Stammholz mit Rinde (Durchmesser > 8 cm).
  • Sonstige oberirdische Baumteile (Nadeln/Blätter, Zweige, Äste und Kronenmaterial) dürfen im regulären Betrieb nur dann aus dem Wald entnommen werden (z.B. zur Hackschnitzelgewinnung) wenn nährstoffreichere Böden auftreten (z.B. basenreiche Auen- und Vulkangesteinsböden). „Vollbaumnutzung“ (d.h. Nutzung aller oberirdischen Baumteile) auf nährstoffarmen Böden (z.B. sauren, basen- und phosphorarmen Buntsandsteinböden) ist für den Wald hingegen schädlich, da sich der Nährstoffexport gegenüber einer regulären Stammholz (mit Rinde)-Nutzung um bis zu mehrere Hundert Prozent erhöht. Gleichzeitig leidet die Humusbildung.

Erläuterung: Nadeln/Blätter und Feinreisig besitzen die höchsten Nährstoffgehalte im Baum überhaupt (pro Trockengewichtseinheit). Bei einer Nutzung derselben kommt es bezogen auf das Trockengewicht bzw. die Erntemenge (und den Brennwert!) daher zu überproportional erhöhten Nährstoffentzügen. Die Nährstoffentzüge wiegen umso stärker, je geringer die pflanzenverfügbaren Nährstoffvorräte in den Böden (bzw. die Nährstoffnachlieferung über die Gesteinsverwitterung) sind.

FGB Plakat LGS Zukunft